Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel zum Rössle Fürstenberg
von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag).
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform.
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner.
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag
(Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform
ausübt.
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie
2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige
Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des
Hotels.
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten
vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
Schadensersatz.
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, jedoch höchstens € 2.000,-und abweichend für Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 1000,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu einem Höchstwert von € 2.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden.
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder
oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Hotel zum Rössle, Stand 2022
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